Compliance Organisation / Hinweisgebersystem
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Unser Unternehmen ist Teil der Oetker-Gruppe. Ethisches und gesetzeskonformes Verhalten hat fĂŒr die Oetker-Gruppe in der eigenen GeschĂ€ftstĂ€tigkeit und in den Beziehungen zu allen GeschĂ€ftspartnern und Kunden höchste PrioritĂ€t. Aufgrund des starken internationalen Wachstums der Oetker-Gruppe und der zunehmenden gesetzlichen Anforderungen hat das Thema Compliance damit erheblich an Bedeutung gewonnen. Daher wurde fĂŒr die gesamte Oetker-Gruppe ein Compliance Management System entwickelt.
Im Rahmen dieses Systems wurde eine Compliance Organisation eingerichtet, deren Compliance Beauftragte als neutrale und unabhĂ€ngige Ansprechpartner fĂŒr alle Fragen zum Thema Compliance zur VerfĂŒgung stehen.
WeiterfĂŒhrend hat die Oetker-Gruppe in diesem Rahmen ein Hinweisgeberverfahren eingerichtet, das es Einzelpersonen, Unternehmen und sonstigen Organisationen ermöglicht, auf VerstöĂe gegen geltendes Recht (z.B. Bestechung, Betrug, VerstoĂ gegen Menschenrechte und Umweltvorschriften), gegen die internen Richtlinien der Oetker-Gruppe (z.B. Verhaltenskodex) oder gegen den Supplier Code of Conduct der Oetker-Gruppe oder auf Bedenken in Bezug auf eine potenzielle oder tatsĂ€chliche Verletzung dieser Regelungen hinzuweisen.
Bei Hinweisen auf mögliche GesetzesverstöĂe, die ein Unternehmen der Oetker-Gruppe betreffen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, uns Ihren Hinweis â auch absolut anonym ĂŒber unser Compliance Hotline-System â zu senden.
Dabei sind folgende MeldekanĂ€le verfĂŒgbar:
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Anonyme Hinweisabgabe ĂŒber die Compliance-Hotline der Oetker-Gruppe  https://coho.oetker-group.com
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Meldung per E-Mail an die Compliance Organisation der Oetker-Gruppe compliance@oetker-group.com
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Meldung per Brief an
Dr. August Oetker KG
Corporate Compliance Committee
LutterstraĂe 14
33617 Bielefeld
Germany
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Telefonische HinweisabgabeÂ ĂŒber einen (kostenfreien) Telefondienst mittels Sprachnachricht
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Meldungen von Mitarbeitern der Oetker-Gruppe an die GeschĂ€ftsfĂŒhrung, den Vorgesetzten, den (Group-) Compliance Officer oder sonst benannten Ansprechpartner des jeweiligen Tochterunternehmens (z.B. im Rahmen eines persönlichen GesprĂ€chs).
Wir werden den Vorgang sorgfĂ€ltig prĂŒfen und die erforderlichen MaĂnahmen ergreifen.
Im Rahmen einer Verfahrensordnung haben wir die internen Verantwortlichkeiten und den Umgang mit Hinweisen und Beschwerden festgeschrieben.